Ein Wintergarten kann als unbeheizter zusätzlicher Aufenthaltsbereich oder als beheizter Wohnraum geplant sein. Diese Nutzung muss vor der Konstruktion geklärt werden. Ein geschlossenes Gebäudevolumen stellt andere Aufgaben als eine offene Terrassenüberdachung; allein die spätere Verglasung ist keine ausreichende Planung.
Verglasung, Beschattung und Lüftung sollten auf die Nutzung abgestimmt werden. Ebenso sind Gründung, Tragkonstruktion und die Verbindung zur Gebäudehülle zu untersuchen. Bei einer geplanten Öffnung zum Haus ist zu prüfen, wie sich Innenraum, Zugang und bestehende Bauteile verändern.